Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Sellerbarcamp
1. Allgemeines, Geltungsbereich, Verkaufsbeschränkungen, Textformklausel
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sellerbarcamp (i.F. „AGB SBC“ genannt) der comrce GmbH (i.F. „Veranstalter“ genannt) gelten für alle Verträge zur Teilnahme an Veranstaltungen des Sellerbarcamp, die über https://tickets.sellerbarcamp.comrce.io (i.F. „Ticketshop“ genannt) oder auf anderen Wegen geschlossen werden, ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB SBC abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Veranstalter nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB SBC gelten auch dann, wenn der Veranstalter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB SBC abweichender Bedingungen des Kunden die Veranstaltung mit dem Kunden vorbehaltlos durchführt.
1.2. Die vollständigen Impressumsangaben des Veranstalters sind abrufbar unter: https://www.comrce.io/rechtliches/impressum
1.3. Diese AGB SBC gelten nur gegenüber Unternehmern (siehe Ziffer 2.1).
1.4. Der Veranstalter lässt auf seinen Veranstaltungen nur Kunden mit Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz zu.
1.5. Sämtliche rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber dem Veranstalter abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
2. Definitionen
2.1. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.2. Ticketshop meint die Buchungsseite für Veranstaltungstickets unter https://tickets.sellerbarcamp.comrce.io.
2.3. Kunde meint den Vertragspartner des Veranstalters, der die Bestellung von Tickets vornimmt.
2.4. Teilnehmer meint die natürlichen Personen, die für einen bestimmten Kunden berechtigt sind, an einer Veranstaltung teilzunehmen.
2.5. Veranstaltungsort meint den Ort der Leistungserbringung der Präsenzveranstaltung.
2.6. Einzelticket meint ein Ticket für eine einzelne, ausgewählte Veranstaltung des Sellerbarcamps.
2.7. Jahreskarte mein ein Ticket für alle in einem Kalenderjahr stattfindenden Veranstaltungen des Sellerbarcamps.
2.8. Höhere Gewalt liegt dann vor, wenn ein von außen kommendes, von keiner Partei beherrschbares Ereignis vorliegt, das von niemandem im Rahmen der zuzumutenden Sorgfalt abgewendet werden konnte.
2.9. „BGB“ meint das Bürgerliches Gesetzbuch, abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
3. Vertragsgegenstand
3.1. Der vom Veranstalter zu erbringende Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach dem konkreten Angebot eines bestimmtes Events, wie im Ticketshop und in der Leistungsbeschreibung beschrieben.
3.2. Soweit nicht anders vereinbart berechtigt ein Ticket an der Teilnahme an der gebuchten Präsenzveranstaltung zum veröffentlichten Termin an dem veröffentlichten Veranstaltungsort. Jahrestickets berechtigen an allen Präsenzveranstaltungen in dem Kalenderjahr, in dem das Jahresticket gültig ist.
3.3. Die Leistungserbringung erfolgt auf dienstvertraglicher Basis im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Werk- und/oder mietvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand dieser AGB SBC. Der Veranstalter schuldet über die Erbringung der Veranstaltung hinaus keinen bestimmten oder bestimmbaren Erfolg.
3.4. Änderungen, Erweiterungen und Zusätze gegenüber des vorgenannt definierten Leistungsumfangs werden vom Veranstalter nur geschuldet, soweit diese vorher in Textform vereinbart wurden.
3.5. Die Parteien vereinbaren die Rechnungsstellung im pdf-Format und Übersendung per E-Mail an die allgemeine oder eine spezielle vom Kunden genannte E-Mail-Adresse.
3.6. Nicht Gegenstand dieser AGB SBC sind Reise-, Übernachtungs- und/oder Beherbergungsleistungen. Der Teilnehmer hat in eigener Verantwortung zum Veranstaltungsort zu reisen. Übernachtungen sind im Ticket nicht inkludiert.
3.7. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
4. Vertragsabschluss bei Onlinebestellungen
4.1. Die Teilnahme an einer Veranstaltung setzt den Kauf eines separaten Tickets für jeden Teilnehmer im Ticketshop voraus.
4.2. Tickets für Seller und Dienstleister sind personengebunden auf den namentlich genannten Teilnehmer. Tickets für Sponsoren berechtigen zur Teilnahme einer bestimmten Anzahl von Teilnehmern. Der Sponsor erhält hierzu Rabattcodes und muss diese gegen Tickets für Dienstleister einlösen.
4.3. Die Bestellung im Ticketshop kann als Gastbestellung oder mit gleichzeitiger Registrierung eines Kundenkontos durchgeführt werden.
4.4. Registrierungsberechtigt sind nur Kunden, die als Unternehmer gelten. Zur Registrierung sind folgende Angaben des Kunden unbedingt erforderlich: Vor- und Nachname, Firma, E-Mail-Adresse, Anschrift. Für das Kundenkonto ist ein individuelles und geheimes Passwort zu wählen.
4.5. Die im Ticketshop dargestellten Ticketangebote stellen verbindlichen Angebote seitens des Veranstalters dar. Diese können durch entsprechende Erklärung des Kunden angenommen werden.
4.6. Der Kunde legt die gewünschten Tickets in den Warenkorb, durchläuft den Bestellprozess und klickt am Ende den Button „zahlungspflichtig bestellen“. Dadurch nimmt er das Angebot des Veranstalters verbindlich an. Mit Zugang der Annahme beim Veranstalter ist der Vertrag wirksam geschlossen.
4.7. Nach Eingang der Ticketbestellung des Kunden erhält dieser eine Bestellbetätigung an seine E-Mail-Adresse geschickt.
4.8. Der Vertragstext wird durch den Veranstalter gespeichert. Der Kunde erhält den Vertragstext per E-Mail zugeschickt. Zusätzlich werden die Bestelldaten im persönlichen Kundenkonto archiviert und können vom Kunden mithilfe seiner Login-Daten kostenlos abgerufen werden.
4.9. Annahmen des Kunden unter Ergänzungen oder Erweiterungen gelten als Ablehnung des Angebots des Veranstalters.
4.10. Einzeltickets sind nur für die Veranstaltung des Sellerbarcamps gültig, das auf dem Ticket aufgedruckt ist.
4.11. Jahreskarten sind für alle Veranstaltungen des Sellerbarcamps gültig, die in dem Kalenderjahr stattfinden, das auf dem Ticket aufgedruckt ist.
5. Nutzung des Kundenkontos
5.1. Erstellt der Kunde nach Ziffer 4.3 ein Kundenkonto, gelten die nachfolgenden Vorschriften.
5.2. Der Vertrag über die Nutzung des Kundenkontos beginnt am Tag der Registrierung und läuft auf unbestimmte Zeit.
5.3. Der Vertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von beiden Parteien gekündigt werden. Davon unberührt ist die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.
5.4. Jede Kündigung hat zu erfolgen an folgende E-Mail-Adresse: sellerbarcamp@comrce.io.
5.5. Die Nutzungsmöglichkeit des Kundenkontos ist kostenfrei.
6. Mitwirkungspflicht des Kunden und des Teilnehmers, Einlass, Hausrecht
6.1. Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Stammdaten zu machen. Insbesondere ist eine valide E-Mail-Adresse anzugeben, über die ihm der Vertragstext zugeschickt wird. Ändert sich die E-Mail-Adresse des Kunden im Laufe einer bestehenden Geschäftsbeziehung, hat der Kunde diese Änderung unverzüglich dem Veranstalter anzuzeigen.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, seine Eigenschaft als Seller wahrheitsgemäß im Ticketshop zu bestätigen. Auf Anforderung des Veranstalters hat der Kunde seine Eigenschaft als Seller schriftlich mit geeigneten und aussagekräftigen Nachweisen zu belegen. Die Nachweise hat der Kunde auf eigene Kosten an den Veranstalter zu senden. Vor erfolgreicher Prüfung durch den Veranstalter ist der Kunde nicht berechtigt, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen.
6.3. Nutzt der Kunde die Registrierung im persönlichen Kundenbereich, erhält der Kunde individuelle Zugangsdaten, die aus seiner E-Mail-Adresse und einem geheimen Passwort bestehen. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Passwort geheim zu halten und keinem unbefugtem Dritten zu offenbaren.
6.4. Der Teilnehmer hat beim Einlass zu einer Veranstaltung sein gültiges Ticket vorzuweisen. Seine Identität hat er durch einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis zu bestätigen.
6.5. Ohne gültiges Ticket ist ein Einlass zur Veranstaltung nicht möglich.
6.6. Wird dem Teilnehmer Einlass gewährt, erhält er ein nicht übertragbares Abzeichen (z.B. ein Event Badge oder ein Wrist Band), das er während der jeweiligen Veranstaltung bei sich tragen muss, insbesondere um nach Verlassen der Veranstaltungsräume wieder eingelassen zu werden.
6.7. Der Teilnehmer hat sich an die Hausordnung der Veranstaltungsstätte zu halten.
6.8. Der Veranstalter übt während der Veranstaltung das Hausrecht aus. Dies hat der Teilnehmer zu beachten und den Weisungen Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen die Hausordnung kann der Teilnehmer nach Ziffer 15 von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
6.9. Der Teilnehmer hat die Urheberrechte der Referenten an deren Präsentationsinhalten zu wahren. Soweit nicht anders vereinbart dürfen Präsentationsinhalte nicht ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung des jeweiligen Referenten fotografiert und/oder gefilmt werden.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1. Die Preise gelten als Onlinetickets zum Selbstausdrucken. Das Ticket wird im pdf-Format per E-Mail an die Adresse des Kunden verschickt. Bei Registrierung eines persönlichen Kundenkontos ist das Ticket auch im Kundenbereich abrufbar.
7.2. Soweit nicht anders vereinbart ist der Veranstalter nicht verpflichtet, dem Kunden das Ticket auf dem Postwege zuzusenden.
7.3. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzliche Umsatzsteuer. Sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
7.4. Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die im Ticketshop des Veranstalters angegeben werden.
7.5. Der Kunde ist zur Vorleistung verpflichtet.
7.6. Der Ticketpreis ist fällig zur Zahlung mit Abschluss des Vertrags.
7.7. Bei Zahlung mittels Kreditkarte erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister „Link“. Link ist ein Produkt der Stripe Payments Europe, Limited (SPEL), 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland, https://link.com/de.
7.8. Bei Zahlung mittels PayPal erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister „PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, https://www.paypal.com/de. PayPal behält sich für die Zahlungsmethoden Kreditkarte via PayPal die Durchführung einer Bonitätsauskunft vor. Das Ergebnis der Bonitätsprüfung in Bezug auf die statistische Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit verwendet PayPal zum Zwecke der Entscheidung über die Bereitstellung der jeweiligen Zahlungsmethode. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte enthalten (sog. Score-Werte). Soweit Score-Werte in das Ergebnis der Bonitätsauskunft einfließen, haben diese ihre Grundlage in einem wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahren. In die Berechnung der Score-Werte fließen unter anderem, aber nicht ausschließlich, Anschriftendaten ein.
7.9. Der Kunde kommt mit der Zahlung 14 Tage nach Fälligkeit in Verzug.
8. Gutscheine
8.1. Der Kunde ist berechtigt, seinen nach Ziffer 7 fälligen Ticketpreis ganz oder teilweise mit einem Gutschein zu begleichen. Der Gutschein besteht aus einem individuellen Gutscheincode und reduziert den Ticketpreis um den aufgedruckten Prozentsatz. Um die Reduzierung des Ticketpreises auszulösen ist die Eingabe eines validen Gutscheincodes im Laufe des Bestellprozesses erforderlich.
8.2. Die Gültigkeit des Gutscheincodes wird nach Eingabe des Gutscheincodes geprüft. Eine Reduzierung des Ticketpreises erfolgt nur dann, wenn der Gutscheincode als gültig akzeptiert wurde.
8.3. Nach Absenden der Ticketbestellung ist eine Berücksichtigung eines Gutscheins nicht mehr möglich.
8.4. Ein Gutschein ist nur für die auf dem Gutschein genannte Veranstaltung und nur für eine bestimmte Ticketkategorie gültig und nicht auf andere Veranstaltungen übertragbar. Nach Ablauf der Veranstaltung erlischt die Gültigkeit des Gutscheins.
8.5. Ein Gutschein kann nicht in Geld umgetauscht werden.
8.6. Gutscheine dürfen nicht verkauft oder sonst entgeltlich an Dritte abgegeben werden. Wird dem Veranstalter eine solche missbräuchliche Verwendung bekannt, ist er berechtigt, die betreffenden Gutscheine für ungültig zu erklären.
9. Qualitative Leistungsstörungen
9.1. Der Kunde hat den Veranstalter unverzüglich in Textform zu informieren, wenn er erkennt, dass eine Leistung des Veranstalters nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Er hat dabei die nicht vertragsgemäße Leistungserbringung gegenüber dem Veranstalter so detailliert wie möglich zu spezifizieren.
9.2. Soweit der Kunde seiner Informationspflicht gemäß Ziffer 9.1 nachgekommen ist, ist der Veranstalter zunächst berechtigt und verpflichtet, die betroffene Leistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen, sofern diese Nachholung der Leistung möglich und sinnvoll ist (Nacherfüllung). Der Veranstalter ist zur Nacherfüllung nicht verpflichtet, soweit die nicht vertragsgemäße Leistungserbringung nicht durch ihn zu vertreten ist; die Vermutungswirkung des § 280 Absatz 1 Satz 2 BGB findet (entsprechende) Anwendung.
9.3. Soweit eine Nacherfüllung einer vom Veranstalter zu vertretenden nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung nicht möglich ist oder aus vom Veranstalter zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht gelingt, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat der Veranstalter Anspruch auf die Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen. Der Anspruch auf Vergütung aus vorstehendem Satz 2 entfällt jedoch für solche Leistungen, die für den Kunden in Folge der Kündigung ohne Interesse sind. Der Kunde hat dem Veranstalter binnen zwei (2) Wochen nach Zugang der Kündigung substantiiert schriftlich darzulegen, auf welche Leistungen dies zutrifft.
9.4. Weitergehende Ansprüche wegen qualitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei
9.4.1. Vorsatz;
9.4.2. grober Fahrlässigkeit;
9.4.3. der Verletzung von für die Vertragsdurchführung wesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte;
9.4.4. bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.5. Die Ansprüche wegen qualitativer Leistungsstörungen verjähren nach einem (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Vorstehende Verjährungsfrist gilt nicht bei qualitativen Leistungsstörungen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, dessen gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
10. Haftung
10.1. Der Veranstalter haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
10.2. Der Veranstalter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, - bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, - aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, - aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.3. Verletzt der Veranstalter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.4. Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
10.5. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Veranstalters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
11. Höhere Gewalt
11.1. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Veranstalter berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Veranstalter hergeleitet werden können.
11.2. Als höhere Gewalt werden insbesondere folgende Ereignisse angesehen:
11.2.1. Überschwemmungen;
11.2.2. Erdbeben;
11.2.3. Naturkatastrophen;
11.2.4. Sturm;
11.2.5. Hurrikan;
11.2.6. Feuer;
11.2.7. Kriege und Bürgerkriege;
11.2.8. Revolutionen;
11.2.9. Embargos und Boykottaufrufe
11.2.10. Pandemien
12. Abtretung, Übertragung des Tickets
12.1. Eine Abtretung von Ansprüchen durch den Kunden aus dem geschlossenen Vertrag ist ausgeschlossen.
12.2. Ist der Teilnehmer, auf den das Ticket bestellt wurde, an der persönlichen Teilnahme der Veranstaltung gehindert, ist der Kunde berechtigt, eine Übertragung des Tickets auf einen anderen Teilnehmer zu beantragten. Der Antrag hat vor Beginn der Veranstaltung in Textform über die E-Mail-Adresse sellerbarcamp@comrce.io zu erfolgen.
13. Rücktrittsrecht, Stornorecht, Erstattung, Ersatztermin
13.1. Rücktrittsrecht
13.1.1. Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde gegen seine vertraglichen Verpflichtungen nach diesen AGB SBC schuldhaft verstoßen hat.
13.1.2. Eine Vertragspflichtverletzung liegt beispielsweise dann vor, wenn der Kunde eine Ticketkategorie bucht, die nicht für ihn vorgesehen ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Dienstleister oder Sponsor ein Sellerticket bucht.
13.1.3. Die Rücktrittserklärung muss vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Die wird in Textform gegenüber dem Kunden erklärt.
13.1.4. Nach Zugang der Erklärung wird das gebuchte Ticket ungültig und berechtigt nicht mehr zur Teilnahme an der Veranstaltung.
13.1.5. Der Veranstalter erstattet dem Kunden den Ticketpreis innerhalb von zwei (2) Wochen nach der Rücktrittserklärung.
13.2. Stornorecht
13.2.1. Der Kunde ist berechtigt, das Einzelticket für einen Teilnehmer bis zwei (2) Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Veranstalter kostenfrei zu stornieren. Der Ticketpreis wird dem Kunden innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erklärung der Stornierung erstattet.
13.2.2. Erfolgt die Stornierung weniger als zwei (2) Wochen aber mehr als 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung, ist der Kunde verpflichtet, 50% des Ticketpreises zu bezahlen. Die Differenz wird dem Kunden innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erklärung der Stornierung erstattet.
13.2.3. Jegliche Stornierung hat in Textform an die E-Mail-Adresse
sellerbarcamp@comrce.io zu erfolgen.
13.3. Ersatztermin
13.3.1. Ist der Kunde mit einer Jahreskarte an der Teilnahme einer Veranstaltung deshalb gehindert, weil der Termin und/oder der Ort der Veranstaltungen nach Ticketkauf geändert wurde, hat er Anspruch auf Teilnahme an einem Ersatztermin im auf den Gültigkeitszeitraum des Jahrestickets folgenden Kalenderjahres.
13.3.2. Die Verhinderung ist dem Veranstalter unverzüglich, spätestens jedoch zwei (2) Wochen vor Beginn der Veranstaltung an die E-Mail-Adresse
sellerbarcamp@comrce.io anzuzeigen.
13.3.3. Der Kunde erhält sodann einen Rabattcode zur Einlösung für die gewünschte Ersatzveranstaltung.
14. Absage
14.1. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen.
14.2. Ein wichtiger Grund stellt das Vorliegen von höherer Gewalt (Ziffer 11) dar.
14.3. Sagt der Veranstalter eine Veranstaltung ab, wird dem Kunden der Preis des Einzeltickets innerhalb von zwei (2) Wochen nach der Absage erstattet. Ein eingelöster Rabattcode wird nicht erstattet.
14.4. Sagt der Veranstalter eine Veranstaltung ab, wird dem Kunden mit einer Jahreskarte ein Gutschein zur kostenfreien Teilnahme an einer Veranstaltung im folgenden Kalenderjahr ausgestellt.
15. Ausschluss von der Veranstaltung, Haftungsübernahme
15.1. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen von der weiteren Teilnahme der Veranstaltung auszuschließen.
15.2. Ein besonderer Fall liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer die Hausordnung nicht beachtet, die Veranstaltung nachhaltig stört, Einrichtungsgegenstände in der Veranstaltungsstätte beschädigt oder zerstört oder Urheberrechtsverletzungen begeht.
15.3. Im Falle des berechtigten Ausschlusses werden Ticketentgelte nicht zurückerstattet. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
15.4. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Veranstalters werden hiervon nicht berührt. Sind Kunde und Teilnehmer nicht identisch, übernimmt der Kunde die Haftung für das Fehlverhalten seiner Teilnehmer.
16. Änderungsvorbehalt
16.1. Der Veranstalter ist berechtigt, geringfügige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen (z.B. zeitlicher Rahmen, Pausen, etc.) im Veranstaltungsprogramm vorzunehmen, sofern dies den Teilnehmer nicht wesentlich beeinträchtigt.
16.2. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund, abweichend vom Veranstaltungsprogramm andere Referenten einzusetzen.
16.3 Der Veranstalter ist berechtigt, die ursprünglich vorgesehene Veranstaltungsstätte innerhalb desselben Orts (Gemeinde-/Stadtgebiet) aus organisatorischen, technischen oder sonstigen erheblichen Gründen zu verlegen. Die Verlegung darf nur erfolgen, wenn und soweit die neue Veranstaltungsstätte für die Durchführung der Veranstaltung geeignet ist. Dies berechtigt nicht zur Teilnahme an einem Ersatztermin nach Ziffer 13.3.
16.4. Der Veranstalter wird Änderungen nach den Ziffern 16.1 bis 16.3 auf dem Ticketshop veröffentlichen und die Teilnehmer per E-Mail informieren.
16.5. Der Veranstalter behält sich vor, die AGB SBC jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, es ist für den Kunden nicht zumutbar. Der Veranstalter wird den Kunden über Änderungen des Vertrags rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung den neuen AGB SBC nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB SBC als vom Kunden angenommen. Der Veranstalter wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
16.6. Der Veranstalter behält sich darüber hinaus vor, diese AGB SBC zu ändern,
16.6.1. wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist;
16.6.2. wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie haben wesentliche Auswirkungen für den Kunden;
16.6.3. soweit der Veranstalter verpflichtet ist, die Übereinstimmung der Vertragsbestimmungen mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
16.6.4. soweit der Veranstalter damit einem gegen ihn gerichtetes Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; oder
16.6.5. soweit der Veranstalter zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB SBC bedürfen, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert.
16.7. Der Veranstalter wird über solche Änderungen der AGB SBC in Textform informieren.
17. Datenschutz
17.1. Der Veranstalter erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden und der Teilnehmer zur Ausführung der Ticketbestellung, Zahlungsabwicklung und Durchführung der Veranstaltung.
17.2. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten beim Veranstalter finden sich in der Datenschutzinformation unter https://sellerbarcamp.comrce.io/rechtliches/datenschutz.
18. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
18.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren (CISG).
18.2. Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort.
18.3. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Veranstalters. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Veranstalters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Der Veranstalter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
Stand: August 2025